Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 19:51 Uhr

Führerschein vor 17/18?

Hallo,
ich wolte einmal fragen,ob es durch eine Ausnahmeregelung möglich ist,seinen Führerschein schon vor 17 b.z. 18 Jahren zu machen.
Ich würde ihn aufgrund von Geschäftlichen Tätigkeiten brauchen ( Transport)
Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
22.05.2007, 20:23 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

grundsätzlich ja. aber mit der begründung wird das nichts. ausserdem ist ein gutachten erforderlich.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
22.05.2007, 20:28 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
warum wird es mit der Begründung nichts?
In welchen Fällen würde es denn sonst erlaubt?
lg
Kev

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2007, 22:16 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist mit solchen Ausnahmegenehmigungen seeehr sparsam. Möglich ist es, wenn durch die Inesistenz einer Fahrerlaubnis die wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährdet ist. Früher war das klassische Beispiel der jugendliche auf dem Land, dessen Eltern beide durch einen Unfall fahrunfähig wurden. In solch krassen Fällen können Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auslagen erteilt werden. In aller Regel ist eine MPU zu absolvieren; die Erlaubnis wird auf einige wenige Strecken beschränkt.

Du müsstest begründen, warum Du die Fahrerlaubnis plötzlich so dringend brauchst und warum die bestehenden Alternativen keine Möglichkeit darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
23.05.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Hallo,
vielen Dank,
an wen kann ich mich denn dann wenden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2007, 18:22 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

An die zuständige Führerscheinstelle. Worum geht es denn bei Dir genau?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BaemBaem
24.05.2007, 19:21 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

Nunja ich brauche den Führerschein um Wahren zu transportieren,also um sie zum Kunden zu bringen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.05.2007, 21:00 Uhr

zu: Führerschein vor 17/18?

dafür gibt es keine ausnahmegenehmigung.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern