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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:47 Uhr

Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

MAn selbst darf ja nicht mit Handy am Ohr fahren, Freisprecheinrichtungen dagegen sind erlaubt, bei denen man beide Hände frei hat, seh ich das richtig?

Kann ich mir das Handy dann nicht einfach vom Beifahrer ans Ohr halten lassen?
Ist ja quasi so, als hätte ich eine Einrichtung, und beide Hände hab ich auch frei :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kuli
03.05.2007, 12:48 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Hö, wie kommt denn der Beitrag in dieses Forum? :o Bitte mal verschieben, danke ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber warum kaufst du dir nicht einfach ein Headset, dann hast du das Problem gar nicht erst und läufst nicht Gefahr von der Polizei angehalten zu werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.05.2007, 12:54 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

wenn man der bisherigen rechtsprechung vertraut, müsste es möglich sein da dort immer nur steht, dass das handy nicht in die hand genommen werden darf (mit einer kleinen ausnahme) und keine tasten betätigt werden dürfen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2007, 17:31 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

verrat ich nicht sonst machst du es.
lass einfach die finger davon sonst kannst du auch bei der ausnahme schwierigkeiten bekommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
04.05.2007, 17:32 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Ähm wenns doch ne Ausnahme is, isses erlaubt.... Also sags doch bitte :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CountZero
05.05.2007, 03:39 Uhr

zu: Beifahrer = "Freisprecheinrichtung"?

Besitze zwar eine Freisprech, bin jetzt aber auch neugierig. Ist das denn eine Gesetzeslücke, oder ne beabsichtigte Ausnahme?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

Es muss nicht angehalten werden

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

An der Haltlinie