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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
03.03.2007, 21:26 Uhr

Auto zulassen und versichern, auch 250km vom Wohnort entfern

Hallo,

ich hätte mal eine Frage...und zwar würde mein Patenonkel (fährt auf 30%) meinen Wagen als Zweitwagen zulassen und versichern, damit ich nicht bei 230% anfangen muss.

Jetzt ist das Problem, dass wir 250km auseinander wohnen, also müsste der Wagen ja da zugelassen und versichert werden. Darf ich dann trotzdem bei mir damit fahren, so weit vom Wohnort weg?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit