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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Moni87
11.02.2007, 23:48 Uhr

Versicherung

Leider habe ich im moment kein eignes Auto,aber ich fahre mit dem Auto meiner Eltern. Das Auto ist auf meinen Vater versichert und als zweite Person ist meine Mutter versichert. Ich wollte wissen ob ich als 3 Person auf dieses Auto Versichert sein kann?Und ob meine Prozente dadurch sinken?Bin gerade in der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
11.02.2007, 23:56 Uhr

zu: Versicherung

Grundsätzlich kann man weitere Fahrer eintragen lassen bei der Versicherung.
Allerdings wird bei der Risikogruppe (je nach Versicherung unter 23-15 jährigen) und neuen Verträgen auf denen nur noch eigentragene Fahrer fahren dürfen dabei der Prozentsatz nicht gesenkt sondern stark erhöt...
Frag einfach bei deiner Versicherung nach!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.02.2007, 01:36 Uhr

zu: Versicherung

Der Prozentsatz (Schadenfreiheitsrabatt) ändert sich gar nicht, nur der Tarif selbst steigt, wenn weitere Fahrer gemeldet sind.

Der Schadenfreiheitsrabatt ist immer an eine Person und Versicherungsvertrag gebunden. D.h. wenn du später ein eigenes Fahrzeug versicherst, ist es egal, ob du mal ein anderes Fahrzeug gefahren hast, oder nicht.

Als zusätzlicher Fahrer wirst du normalerweise auch gar nicht persönlich angemeldet. Es interessiert die Versicherung nur ob jemand anderes als Versicherungsnehmer und evtl Ehepartner fährt, und wie alt und welchen Geschlechts der jüngste Fahrer ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken