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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
07.06.2006, 17:39 Uhr

zu: ich bin 14 und will roller fahren...

Nein, es gibt keine Ausnahme, du musst solange warten bis nach der 1 ne 6 steht, dann erst darfst du fahren.

Es gibt rein gar keine Ausnahmen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
07.06.2006, 18:09 Uhr

zu: ich bin 14 und will roller fahren...

"ich bin 14 und habe schon den mofaführerschein"

Und in welchem Land lebst du? In Deutschland darf man den erst mit 15 haben. Dann darfst du aber auch voll die geilen Roller fahren. Mit sage und schreibe 25 km/h :D Damit machst du dich zum Freund eines jeden Autofahrers.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Metal Militia
07.06.2006, 21:39 Uhr

zu: ich bin 14 und will roller fahren...

mal davon ausgegangen sie hat den führerschein in Timbuktu mit 14 gemacht und ist nun als echte Timbuktuanerin nach Deutschland gezogen-dann darf sie hier auch fahren wenn der Timbuktuanische Führerschein hier zugelassen ist...eine Bekannte von mir hat in Neuseeland ihren Klasse B Lappen mit 16 gemacht und sie durfte hier einen PKW führen!

Ich denke sie sollte sich mal bei der örtlichen Polizei oder beim Straßenverkehrsamt informieren...

Btw: Hab ich gestern erfahren! Mein Gitarrist kommt aus Serbien-wenn man dort den Klasse C (LKW wenn mich nicht alles täuscht) Führerschein macht hat man auch gleichzeitig nen Klasse B Führerschein kostenlos mit dabei-cool,oder? ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Vor dem Andreaskreuz

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

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Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich