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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katzenauge
08.04.2006, 18:27 Uhr

zu: Führerschein und dann?!!

hi christinchen!

habe meinen Führerschein vor ca. 3 Wochen gemacht und mir gings damals genauso wie dir!
Wo ich das 1. Mal nach der Prüfung gefahren bin, habe ich mir jemanden als Beifahrer mitgenommen und bin dann den ganzen Nachmittag gefahren, was sogar ganz gut lief. Am nächsten Tag bin ich dann auch schon alleine abgedüst, zwar noch etwas unsicher, aber alles in allem hats gut geklappt. Mittlerweile fahre ich jeden Tag und fühle mich auch schon sicher. Du wirst sehen, ein paar mal Fahren und möchtest nie wieder den ÖPNV nutzen! :-)

Viele Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
09.04.2006, 14:06 Uhr

zu: Führerschein und dann?!!

Das legt sich alles mir der Zeit, als ich das erste mal ALLEINE fuhr, musst ich mir erst mal im Kopf zurecht kramen, was erst dran kommt. Kupplung, Zündung an, Gang rein,...................... War sooooooooooo nervös, wie bei der ersten FS - Stunde

und jetzt WROOOOOOOMM, weg bin :o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie wirkt sich eine wesentliche Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks aus?

Der Kraftstoffverbrauch nimmt zu

Der Reifenabrieb nimmt zu

Der Schadstoffausstoß nimmt ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben