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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jozack
14.03.2006, 20:50 Uhr

Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

Ist es möglich eine Ausnahmegenehmigung zu verlangen, dass man auf dem Schulweg alleine fahren darf. Mit dem Führerschein ab 17????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
15.03.2006, 21:14 Uhr

zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

richtig,

denn es ist ja der sinn, das du begleitet wirst... und ich denke nicht, das eine ausnahme möglich ist...und ich wüßte auch nicht, wo man das beantragen könnte? vieleicht zulassungsstelle... mal fragen..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rene
16.03.2006, 11:37 Uhr

zu: Ausnahmegenehmigung für den Schulweg (B17)

es ist z.B. möglich ab 17 den Führerschein zu machen wenn man keine andere möglichkeit hat zur arbeit zu kommen. Dafür musst man zum Psychologischen Gutachten usw., aber bei der Schule wird es kaum gehn, da es ja normalerweise schulbusse gibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren