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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 17:54 Uhr

Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Hi zusammen, folgende Frage aus den Fragebögen bekomme ich einfach nicht in meinem Hirn verankert:

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag fahren wollen?

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach vorn gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

- Eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder darf auf dem Beifahrersitz nicht angebracht werden

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

Die beiden ersten Antworten sind richtig.
Die erste richtige Antwort leuchtet mir ja noch ein, aber die zweite???! Wäre toll, wenn sich jemand die Mühe macht und versucht mir dies zu erklären (bin übrigens nicht blond!), denn ich würde es gerne verstehen.

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

»... ist es nicht erlaubt, Kindersitze mit Blick nach Vorn dort anzubringen ...«

Umgekehrt ist es richtig.

@ Muffin: Bei einem sog. Reboard-Kindersitz, bei dem das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt, befindet sich die Lehne des Kindersitzes nur wenige Zentimeter vom Armaturenbrett entfernt. Ein auslösender Airbag würde den Sitz samt Kind katapultartig in Richtung Heckscheibe schleudern.

Ganz detailliert findest du es auch hier erklärt:
http://www.autokindersitz.at/start/php/web/facts.p
hp?ID=6

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 21:00 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Dickes Danke an Euch! Ich denke nun konnte ich es mir einhämmern.

Grüßle Muffin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Bremsbereitschaft

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene