Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viktor
05.02.2006, 14:24 Uhr

Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

So, die Geschichte ist mal:

Im Februar 2000 habe ich Fahrschule angemeldet. Ich habe auch Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen und habe so Ausweis gehabt.
Ich habe auch im Fahrschule-Unterricht teilgenommen. Trotzdem war schwierig für mich, weil ich gehörlos bin. So weit, so gut. Dummerweise habe ich die Nachweis für Unterrichtteilnahme mit nach Hause mitgenommen und seitdem spurlos verschwunden. Nun nach 6 Jahren ohne Führerschein und ohne Unterricht traue ich mich nicht, wieder diesselbe Fahrschule zu besuchen. Vielleicht würden Sie mich fragen, wieso ich erst nach 6 Jahren wieder bei Ihnen melde. Die wissen schon, dass ich gehörlos bin.
Najo, muss ich wieder Gebühren beim Rathaus zahlen? Das letzte Mal habe ich schon bezahlt. Muss ich nochmal zahlen? Und andere Fahrschule wechseln? (Das Problem ist, dass alle Fahrschülern mich anstarren wegen mein Behinderung -.-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.02.2006, 16:03 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Nach 6 Jahren ist die Bescheinigung sowieso längst ungültig. Und natürlich musst du auch die Gebühren für den Führerscheinantrag nochmal bezahlen. Im Prinzip bringt dir also deinen damalige Ausbildung jetzt nichts mehr, mit Ausnahme des 1-Hilfe-Kurses.

Dass dich die anderen Fahrschüler anstarren, glaube ich nicht, ansonsten starrst du eben zurück. Du müsstest ja jetzt etwa 24 Jahre alt sein, da wirst du doch einige Erfahrung darin haben, dass manche Leute im Umgang mit Gehörlosen etwas komisch reagieren, also wird das wohl das kleinste Problem sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
05.02.2006, 17:41 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Also ich würde einfach die Fahrschule wechseln! Es gibt ja bestimmt nicht nur eine FS in deiner Gegend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Arno63
05.02.2006, 18:49 Uhr

zu: Ich habe ein schlechtes Gewissen :(

Hallo Victor,
Da solltest Du Dir gar keinen Kopf drum machen, was die anderen von Dir denken!!! :-)
such Dir eine Fahrschule Deines Vertrauens und Du wirst sehen, die anderen haben ganz ähnliche Probleme wie Du.
Ich selbst habe mit Gehörlosen Fahrschülern wirklich super gute Erfahrungen gemacht!!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren