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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Franny
13.11.2005, 14:29 Uhr

Darf FS Führerschein einbehalten?

Hallo erst mal. Hätte da mal eine Frage. Darf die Fahrschule rein rechtlich gesehen den FS nach der Prüfung einbehalten? Es wurde für einen bestimmten Betrag der noch zu begleichen ist Ratenzahlung ausgemacht. Der größere Teil ist also schon bezahlt. Meine Fahrlehrerin meihnte das sie den FS so lange behalten bis abbezahlt ist( was ich auch durchaus nachvollziehen kann), aber das ich solange nicht fahren darf. Stimmt das, oder darf ich durchaus fahren? Wollte jetzt nur mal wissen wie das rein rechtlich gesehen ist, will also keinen Stress mit meiner Fahrschule. Danke schon mal im vorraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.11.2005, 16:29 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

frage aus intresse: mit welcher begründung gibts ein mahnverfahren wenn ratenzahlung ausgemachtw ar und er die raten pünktlich zahlt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
13.11.2005, 16:47 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

also ich musste vor der prüfung die rechnung bezahlen. hab in der letzten stunde vorher die rechnung bekommen und hab dann vorher gezahlt und hatte am prüfungstag nix mehr damit am hut!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.11.2005, 18:22 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

@ BS01:

Ich würde von der Tatsache, dass ein FL den Führerschein einbehält, keineswegs auf seine Unzuverlässigkeit nach dem FahrlG schließen.

Erklärt sich der Fahrschüler mit dieser Vorgehensweise einverstanden (was hier ja nicht zutrifft), dann bin ich sogar der Meinung, dass dieses Verfahren völlig legal (wenn auch nicht unbedingt ideal) ist.

Der Führerschein ist ja (wie z.B. auch der Personalausweis) Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der Fahrerlaubnisinhaber ist üblicherweise der rechtmäßige Besitzer des Führerscheins. Auf seinen Besitz kann jedermann durch einen Vertrag vorübergehend verzichten. Wenn der Fahrschüler sich also damit einverstanden erklärt, dass der Führerschein bis zur Bezahlung aller Kosten im Besitz der Fahrschule bleibt, dann ist das m.E. rechtlich unbedenklich. Fehlt eine solche Vereinbarung, dann könnte der Fahrschüler allerdings die Herausgabe des Führerscheins verlangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FreakOfLIfe
20.11.2005, 15:35 Uhr

zu: Darf FS Führerschein einbehalten?

Hallo!
Hab ein ähnliches problem!
Habe meinen FS letzte woche gemacht und natürlich bestanden! jetzt behält die FS den FS solange ich bezahlt habe! und jetzt mein problem ich fange in zwei wochen mit arbeiten an und brauche den FS dann unbedingt, weil bus oder bahn verbindung gibt es nicht, desweitern stellt mich die firma ein unter der voraussetzung das ich einen FS habe! da ich einen firmen wagen bekommen soll! was nun gibt es eine möglich keit den FS rechtlich bei der FS zu holen, also das ich einen gesetzlichen text oder paragraphen in der hand halte und der FS vorlege????

MFG FreakOfLife

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich fahre vor dem Bus

Ich muss den Bus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h