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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
19.09.2005, 20:33 Uhr

Nach B nun BE?

Hey ihr alle,
also habe nur seit dem 3.8. meinen Lappen, endlich =) und jetzt kann ich mich von meinem Fahrlehrer nicht trennen und mache BE! ...-Ne ne, dass war ein kleiner Spaß wäre ja sonst ein bissl teuer =) Mach das für nen großen Wohnwagen! Hat jemand von euch Erfahrung, nun nach B noch BE zu machen? wäre euch echt dankbar!Glg *anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel29
30.09.2005, 13:41 Uhr

zu: Nach B nun BE?

Bei Klasse B:

- zG 3500 kg Kfz + zG 750 kg Anhänger

- Kombination aus einem Zugfahrzeug (Klasse B) und Anhänger von mehr als 750 kg zG, wenn die Summe beider Fahrzeuge nicht mehr als 3500 kg ergibt

- die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
01.10.2005, 21:09 Uhr

zu: Nach B nun BE?

@ Knig.de,

Les das folgende mal durch:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.


Jetzt erklär nochmal deine abenteuerliche Rechnung, die ginge doch nur dann auf wenn bei einem Zugfahrzeug von 1,76 t Leermasse diese gleichzeitig der zul. Gesamtmasse entspräche, man dürfte in die Karre noch nicht mal einsteigen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen