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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnurri88
31.07.2005, 17:32 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo!
Ich werde im Oktober 17. Wenn ab 1.9. der Führerschein ab 17 gilt, dann kann ich ja ab September in die Fahrschule gehen? Wie ist das dann, wenn ich im Oktober ´06 18 werde, kann ich diesen Führerschein automatisch als "richtigen" Führerschein benutzen oder muss ein neuer beantragt werden?
Danke!
Grüße Schnurri88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
31.07.2005, 22:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Du bekommst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du dann wenn du 18 wirst beim Straßenverkehrsamt (StVA) wieder abgeben musst und dann deinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommst. Solange gilt die Prüfbescheinigung und der Personalausweis zusammen.

Anmelden kannste dich schon, und ab 01.09. können dann deine Papiere (Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Antrag) beim StVA abgegeben werden.

Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer

Der Halter