Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Faz3R
14.07.2005, 10:53 Uhr

Theorieprüfung

hallo! zurzeit mache ich den führerschein für klasse A und B! das erste mal hatte ich bei der theorieprüfung nur die klasse B bestanden. meine frage ist jetzt ob beim nächsten mal NUR der Fragebogen für die A klasse rankommt, oder ob ich nochmal B mitmachen muss. wenn nur A würd mich außerdem interessieren ob ich wieder max 10 fehlerpunkte haben darf. mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.07.2005, 14:35 Uhr

zu: Theorieprüfung

Wenn du Klasse B bestanden hast, dann läufst du jetzt als "ERWEITERER".
Du bekommst beim nächsten Mal den Bogen mit 10 Fragen Grundstoff + 10 Fragen Zusatzstoff Klasse A = 20 Fragen.


Hmm, bist du ganz sicher, dass das so ist? Eine Erweiterung liegt doch eigentlich nur vor, wenn eine andere Fahrerlaubnis bereits erteilt wurde, was ja hier (vermutlich) nicht vorliegt. Meines Erachtens müssen für die A-Prüfung nochmal 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff beantwortet werden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren