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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
04.06.2005, 13:34 Uhr

Fahren üben...

Hallo ich würde gerne mit dem Auto meines Mannes ein wenig üben...das Einparken und Rückwärtsfahren usw.Auf welchen Geländen darf ich das?Wir haben leider keinen offiziellen Übungsplatz hier in der Nähe!
Danke schon mal
Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2005, 13:57 Uhr

zu: Fahren üben...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Bereichen in denen die StVO gilt, nicht zulässig.
Überall sonst darfst du fahren, wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Damit auf einem Grundstück die StVO nicht greift, muss es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, und es muss eine Zufahrtskontrolle an der Einfahrt geben bzw sie muss versperrt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern