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Michi2
05.09.2016, 13:51 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Also wenn's einem peinlich ist, wie viel oder wie wenig PS das Fahrzeug hat, das man fährt... naja. Da sollte man zumindest mal die eigenen Prioritäten überdenken.
SteffiCorsa
01.12.2016, 16:46 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Die Frage ist wohl eher, ob dir das reicht, nicht ob es peinlich is ;)
HaHoHe
14.12.2016, 10:27 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Das ist doch nicht peinlich. Auto ist Auto, is doch cool, wenn du überhaupt eins hast!
Floor
14.12.2016, 15:07 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Wüsste auch nicht, was an wenig PS auszusetzen wäre. Kommt ja immer drauf an, was du mit dem Auto vorhast. Wenn du kraftvoll beschleunigen willst, dann musst du wohl in mehr PS investieren. Wenn du darauf verzichten kannst, sollten es die 102 PS auch locker tun...
Cornel
18.01.2017, 16:24 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Also mir ist es sicherlich nicht peinlich, das ich mir einen Toyota als Occasion mit wenig PS gekauft habe, http://www.auto-outlet.ch . Warum auch? es geht doch keinen was an. Und ich fahre das was mir passt, und was für mich am praktischsten ist. Was will ich mit einem Ferrari? Da ist kein Platz für meine Hunde
schankmark74
01.02.2017, 15:34 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Was soll denn daran peinlich sein? Ich finds viel schlimmer, wenn so manche mit ihren PS-Boliden so ängstlich und unsicher fahren wie Fahrschüler in der ersten Stunde... da waren die Augen dann viel größer als das Können
hoffman
10.03.2017, 21:21 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Es ist auf keinen Fall peinlich
lukas2017
10.04.2017, 22:49 Uhr
zu: Auto mit wenig PS peinlich?
Warum sollte einem so etwas peinlich sein!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte
Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?
Verkehrszeichen 2
Verkehrszeichen 3
Verkehrszeichen 1
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)
Sie dürfen
- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
- in keinem Fall vorbeifahren
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