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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HalveSlashing
26.08.2015, 14:35 Uhr

Frage zu Vorfahrtsschildern

Hallo,
ich hätte eine Frage zu den beiden Schildern Vorfahrt und Vorfahrtsstraße. Ich weiß, dass das Vorfahrtsschild für die nächste Kreuzung, und das Vorfahrtsstraßenschild gilt, bis es aufgehoben wird. Allerdings frage ich mich: Habe ich (wenn eins der Schilder für mich gilt) an einer Kreuzung nur dann Vorfahrt, wenn ich geradeaus fahre, oder habe ich dann generell immer Vorfahrt, egal ob ich links/rechts abbiegen will oder geradeaus fahre?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
31.08.2015, 21:21 Uhr

zu: Frage zu Vorfahrtsschildern

Du hast Vorfahrt egal wohin du fährst...ausser wenn du links abbiegst und Gegenverkehr kommt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt