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02.06.2015, 10:16 Uhr

Personenbeförderung ohne P-Schein

Hallo,
heute habe ich zwei Fragen an Sie â EURO“ in Verbindung mit der nachstehenden Verordnung.
Da gibt es einen Fahrdienst-Unternehmer, der Fahrer-Jobs (ohne P-Schein!) anbietet.
Er fährt entgeltlich wohl für Schulträger, Krankenhäuser/Heilanstalten u.ä.; beruft sich dazu auf §1, 4. c-g. Offensichtlich zahlen die Beförderten (Kinder, Eltern, Patienten) wohl kein Entgelt, sondern wohl nur die Träger.

Kann das legal sein????

Und muss der Fahrer (ohne P-Schein) sich etwa zu jeder Fahrt über das Entgelt der tatsächlichen oder angeblichen Auftraggeber informieren?


Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
§ 1

Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt

1. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes;
2. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit;
3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist;

4. Beförderungen
a) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird,
b) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft,

c) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten,
d) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
e) von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen,
f) von Berufstätigen mit Personenkraftwagen von und zu ihren Arbeitsstellen,
g) von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,

h) von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes,
i) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten,
es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist;

5. Beförderungen durch die Streitkräfte mit eigenen Kraftfahrzeugen;
6. Beförderungen durch die Polizei mit eigenen Kraftfahrzeugen;
7. die Mitnahme von
a) umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen,
b) Personen in Kraftfahrzeugen, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind.

Können Sie mir hierzu Ihre Einschätzung geben?
Viele Grüße
bakkalor

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten