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27.05.2015, 10:23 Uhr

Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hallo zusammen, um mich kurz zu fassen:
In meiner Familie steht in Kürze ein grosses Fest an und für die ganze Logistik dachte ich, man könnte ja auch einfach einen Stapler mieten. Ich hab da auch etwas Passendes gefunden (http://www.hks-hyster.ch), als ich auf der Suche nach einem Gabelstapler als Elektrostapler war. Nun meine Frage: ich bin schon häufig Stapler gefahren, habe aber kein Staplerschein. Benötige ich für den privaten Gebrauch einen Führerschein?

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15.06.2015, 10:39 Uhr

zu: Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hi Boriss,
wenn du den Gabelstapler Privat führst brauchst du nur einen Führerschein der Klasse L ist beim normalen PKW mit drin. Ansonsten brauchst du den Flurförderschein nach DGUV Grundsatz 308 - 001 vormals BGG 925.
Falls du es im Betrieb fahren willst schau mal her rein
http://bfs-staplerschein.de/ und frag ob dein Betrieb das unterstützt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

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Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen