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14.01.2014, 18:36 Uhr

Selbstanzeige durch Zeugen (Opfer?) zurücknehmen

Hallo,
letzte Woche bin ich beim Ausparken an ein Auto gestoßen, habe es jedoch nicht bemerkt und später hat eine Freundin mich angerufen und mir gesagt, dass ich an einen Wagen gestoßen bin. Ich habe mich bei der Polizei gemeldet (leider nach den 24h), doch eine Anzeige wurde nicht gestellt, jedoch habe ich eine Aussage wegen Fahrerflucht gemacht.
Der Besitzer des Wagens hat mich gestern wieder erkannt und mich darauf angesprochen, aber wie sich herausgestellt hat, ist kein Schaden entstanden, aber ich habe den Unfall schon gemeldet. Rein theoretisch gesehen, ist es dann doch kein "Unfall" und darum habe ich keine "Unfallflucht" begangen, oder?
Ich habe mir gedacht, dass ich morgen mit dem Besitzer zur Polizei gehe und alles aufkläre, vielleicht wird meine Aussage zurückgenommen ("Fahrerflucht" steht ja nun in meiner Akte).
Kann man einfach so die Selbstanzeige zurücknehmen oder geht das nicht mehr? Außerdem bin ich noch in der Probezeit, weiß aber nicht, ob ich trotzdem Punkte in Flensburg bekommen werde (Anzeige wurde ja auch nicht gestellt)... Bitte um Rat.

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15.01.2014, 14:13 Uhr

zu: Selbstanzeige durch Zeugen (Opfer?) zurücknehmen

Grundsätzlich spricht man von einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, wenn
der Schaden eine geringe Summe (ich meine es sind 25? Euro) übersteigt, der Schädiger den Unfall bemerkte und/oder seine Personalien nicht feststellen ließ

Du hast aber
a) keinen Unfall bemerkt (du hast ja nur auf den Hinweis der Freundin gehandelt).
b) Es ist kein Schaden entstanden.
c) Hast deine Personalien (wenn auch spät) abgegeben.

Damit sollte der Fall schnell vom Tisch sein, wenn du mit dem "Geschädigten" bei der Wache aufläufst.


Nur ein Hinweis nebenbei:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt. Bedeutet:
Wenn ein Geschädigter angezeigt hätte, wäre die Anzeige durch ihn nicht rücknehmbar. Selbst wenn der Täter bekannt würde.
Denn nun gilt das allgemeine Interesse an der Ahndung dieser Straftat.
Das dient ua dazu, dass ein Schädiger einen Geschädigten nicht durch Androhung von Gewalt dazu bringen kann, die Anzeige zurückzunehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve