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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern amelie_fragt
18.09.2013, 11:20 Uhr

Überprüfung Verkehrs- und Betriebssicherheit vor Fahrtantritt

Wann sollte bei der praktischen Ausbildung dieser Teil stattfinden?

Gibt es gesetzliche Regelungen, wo das konkret steht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.09.2013, 14:44 Uhr

zu: Überprüfung Verkehrs- und Betriebssicherheit vor Fahrtantritt

Schaue mal hier nach:
http://www.sozialleistungsrecht.de/Gesetze/Fahrsch
AusbO.html


Dort findest du

»Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1)
Sachgebiete fuer den praktischen Unterricht fuer alle Klassen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 60 - 64;
bzgl. der einzelnen Aenderungen vgl. Fussnote

1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
1.1 Ueberpruefung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
1.2 Sitzposition
1.3 Einstellung der Spiegel
1.4 Lenkradhaltung (-fuehrung); Lenkerhaltung 1)
1.5 Anlegen und Loesen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen 1) 3)
1.6 Einstellung der Kopfstuetzen
1.7 Bedienungseinrichtungen
2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefaellstrecken
3 Gangwechsel «


Da dieser Punkt der erste einer langen Liste an Aufgabenstellungen ist, die im Verlauf an Schwierigkeitsgrad zunimmt, gehe ich davon aus, dass auch in dieser Reihenfolge gelehrt wird.
Ob das aber heißt, dass danach gelehrt werden muss entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch wenn mir alles andere unlogisch erscheint. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen