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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mazda7866
17.05.2013, 19:19 Uhr

Befahren eines Weges...

Heute hatte ich eine Unterhaltung mit einer Bekannten...

Diese wohnt in einem Eigenheim, was in der zweiten Reihe von der Straße her steht. Also so. Es geht von der Hauptstraße ein Weg als Einfahrt an dem ersten Haus vorbei zu ihrem und dem Haus ganz oben... D.h. sie und die ganz oben am Weg wohnen oder ihre Besucher müssen diesen Weg befahren... Nun hat sie erzählt, dass der Nachbar vom Nachbargrundstück (nicht das untere, sondern das daneben, was mit der Einfahrt gar nichts zu tun hat) Besucher immer wieder fotografiert hat und denen dann mit Anwalt gedroht hat, weil sie einen Privatweg befahren hätten. Aber der hat doch damit gar nix zu tun. Solange alle anderen ihr Einverständis (auch stillschweigend) geben, ist das doch i.O. oder...?

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17.05.2013, 19:20 Uhr

zu: Befahren eines Weges...

Achja... Und darf er die Leute einfach so fotografieren, ohne deren Zustimmung?

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17.05.2013, 20:15 Uhr

zu: Befahren eines Weges...

Nein, entsprechende VZ gibt es nicht an diesem Weg... Sie hat erzählt, dass Bekannte von ihr wohl mal ein Schreiben von einem Anwalt bekommen haben. Aber Gegenanwalt hat wohl geantwortet, dann war die Sache vom Tisch... Aber direkt von Polizei oder Ordnungsamt kam nix...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist