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 Erdbeere20
07.12.2012, 10:03 Uhr
Ende der Probezeit
Hallo Leute,
Ich habe da mal eine frage bezüglich der Probezeit beim Autofahren.
Ich wurde am 03.12 geblitzt und ich glaube, dass es mehr als 21km/h waren und es somit einen Punkt gibt! Konsequenzen sind mir klar! Ich bin meiner Meinung nach noch in der Probezeit bis zum 16.12.Nun hat mir ein Kumpel erzählt, dass auf dem Führerschein zwei Daten steht, einmal das Austellungsdatum (vorne auf dem Führerschein unter der Nummer 4a) und das Erstellungsdatum (hinten unter der Nummer 14.(10)). Er sagte mir das das Austellungsdatum zählt und somit wäre ich schon aus der Probezeit, denn da steht der 29.11. Bei ihm wäre das wohl auch so gewesen! Und er noch das das erteilungsdatum hinten auf dem Führerschein ja auch mit der Hand geschrieben ist und man es ja auch weg wischen könnte und bei ihm auch schon gar nicht mehr sichtbar sei! Nun habe ich im Internet geguckt, aber es hat mir nicht weiter geholfen, da beide Daten als "richtig" genannt wurden! Und woher weiß die Behörde, wurde in hh geblitzt und wohne in Schleswig Holstein, wann das Erstellungsdatum rein geschrieben worde, da es ja nur mit der Hand rein geschrieben worden ist?!
Könnte ihr mir vielleicht weiter helfen? Vielen dank im voraus!!

 Peg 
07.12.2012, 15:23 Uhr
zu: Ende der Probezeit
Das Erteilungsdatum der FE ist das Ausschlag gebende.
Also entweder das der bestandenen praktischen Prüfung, oder (wenn die vor dem Erreichen des ges. Mindestalter war) mit dem des Überreichen des Führerscheines.
Und natürlich ist dieses Datum beim StVA vermerkt.
Wann der Führerschein gedruckt wurde, interessiert keinen Menschen -auch wenn es aufgedruckt ist.
 Georg_g
07.12.2012, 15:23 Uhr
zu: Ende der Probezeit
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und das ist das Datum, an dem der Führerschein ausgehändigt wird - also jenes, das man unter Nr. 14. (10.) findet. Das andere Datum ist jenes, an dem der Führerschein hergestellt wurde. Dieses hat in dem Fall keine Relevanz.
Du warst also am 03.12. leider noch in der Probezeit.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte
An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?
Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer
Sie müssen vor dem Bahnübergang warten
Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
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