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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern d2k12
10.07.2012, 20:58 Uhr

"Anlieger frei" - Nur als Anlieger dieser Straße oder des Wohngebietes?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich wohne in einer Straße (Straße B), die selbst keine Anlieger-Straße ist, aber von einer abzweigt, an dessen Anfang "Anlieger frei" steht (Straße A). Diese als "Anlieger frei" gekennzeichnete Straße (Straße A) ist von Norden und Süden zu erreichen. Nur im Süden ist sie mit "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art; Anlieger frei" beschildert. In der Mitte dieser Straße (Straße A) zweigt nun die Straße ab, in der ich wohne (Straße B). Bin ich trotzdem Anlieger, auch wenn ich nicht direkt in dieser Straße (A) sondern nur in dem Wohngebiet (Straße B) wohne, oder muss auch ich - wenn ich aus Richtung Süden komme - zum Nordanfang der "Anlieger frei"-Straße (A) fahren? - da dort die Einfahrt für alle Fahrzeuge erlaubt ist....

Vielen Dank für eure Antworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall

Zum Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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