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Racer
28.03.2012, 07:02 Uhr
Gelesert, aber war es erlaubt?
Hallo,
ich wurde gestern Abend gegen 23:55 Uhr von der Polizei gelasert, was mich ziemlich verärgert.
Die Fakten:
- Ich zahlte vor Ort die 15 € in bar
- Die Polizisten waren zu dritt
- Kein Vermessungsprotokoll?
- Das Polizeifahrzeug stant direkt bei der Bushaltestelle
- Diese Straße ist kein unfallschwerpunkt
Meine Fragen:
Ist mit dem bezahlen der 15 € die Sache Rechtskräftig oder kann ich dagegen noch was machen? Wenn ja, wie lange habe ich dafür noch Zeit?
ich hatte in der Vergangenheit oft "Verlag mich Doch" auf VoxNow.de gesehen und da sagte mal der Bonner Rechtsanwalt Karsten Dusse "Polizisten die Bargeld annehmen sind entweder bestechlich oder Stripper" und weiter "daher dürfen sie es nicht". Allerdings bleibt für mich die Frage offen gilt dies nur in NRW oder (wo ich ich lebe) in Mecklenburg-Vorpommern auch? Denn ich habe ja bar bezahlt.
Von Blizzern weiss ich das man ein Vermessungsprotoll erstellen muss, mit Probefoto, doch wie schaut es mit einem Laser aus? Ein Foto geht ja nicht. Die Polizisten hielten den Laser nicht in der Hand sondern er war aufgestüzt auf einer Halterung. Als ich fragte ob es ein Vermessungsprotokoll gibt sagten die "Das haben wir auf dem Revier".
Wenn meine Verkehrskenntnisse auf dem richtigen Stand sind (bin ja erst 25 :-)) darf man an einer Bushaltestelle bis zu 3 Minuten stehen und wenn ein Bus kommt muss man diese sofort verlassen. Durften die Polizisten demzufolge überhaupt die Bushaltestelle blockieren?
-> Bei uns fahren allerdings um diese Zeit keine Busse.
Ohnehin haben wir auf der Insel Usedom nur sehr geringe Unfallzahlen, vemrutlich kann man jene Unfälle mit Personenschaden an 2 Händen abzählen. Meines wissens dürfen Ordnungsamt und Polizei nur an Unfallschwerpunkten solche Verkehrsmessungen durchführen, was hier allerdings definitiv NICHT der Fall ist, denn 1. ist es eine Ortschaft und 2. eine lange gerade Strecke wo mir in den letzten 2 Jahren kein Unfall bekannt ist - ohnehin weiss ich nur von 1 innerhalb der letzten 5 Jahre. Durften die Polizisten hier also überhaupt Lasern, denn von einer Stelle mit Unfallschwerpunkt kann man nicht Reden.
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Peg
28.03.2012, 09:26 Uhr
zu: Gelesert, aber war es erlaubt?
Wenn du eine Quittung für die von dir geleistete Zahlung erhalten hast, würde ich an deiner Stelle die Füße still halten, zahlen und gut ist.
DASS du die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hast, daran zweifelst du ja nicht. Die ändert sich übrigens nicht -egal wie spät es ist. Es sei denn, das würde durch ein Zusatzschild besonders betont.
Lasern vom Stativ ist natürlich okay.
Eine Bushaltestelle ist grundsätzlich ein Gefahrenschwerpunkt.
Wenn du sagst, es wäre kein Unfallschwerpunkt, so kann das schlichtweg daran liegen, dass die Verkehrsteilnehmer gerade aus Furcht vor Messungen die Geschwindigkeit einhalten - oder durch Zahlungspflicht daran erinnert werden. ;o)
Im Nachbarforum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=97578 wird übrigens im Moment gerade ein Fall diskutiert, bei dem der messende Beamte den Messwert löschte, bevor ihn der Temposünder sehen konnte.
Auch für ihn gilt am Ende: Zahlen und daraus lernen. ;o)
Racer
28.03.2012, 16:40 Uhr
zu: Gelesert, aber war es erlaubt?
Hi!
Ich bezweifle durchaus das die Geschwindigkeit falsch ist, deswegen fragte ich j auch nach einem Vermessungsprotokoll. Nur habe ich denen das ncht gesagt, da die da ja eh nicht hinhören.
Habe ich ich wirklich ein Recht mir die Zahl auf dem Laser anzusehen? Wenn ja, was wäre wenn die die Zahl schon gelöscht haben bevor ich diese sah?
happy2
29.03.2012, 05:24 Uhr
zu: Gelesert, aber war es erlaubt?
wir koennen hier (usa, california) zum verkehrsgericht gehen und dort den cop befragen ob und wann er das letzte mal training bekommen hat, wie das geraet richtig bedient werden muss, auch kann man verlangen die letzte eichung des geraetes zu sehen.
das alles macht aber nur sinn, wenn man in innerhalb grenzwerten liegt. bei deutlichen geschwindigkeitsueberschreitungen, schlage ich vor lieber die doch kleine strafe zu bezahlen.
Peg
29.03.2012, 08:12 Uhr
zu: Gelesert, aber war es erlaubt?
»Habe ich ich wirklich ein Recht mir die Zahl auf dem Laser anzusehen? «
Nein, hast du nicht.
Und hättest du den verlinkten Thread gelesen, hätte sich die Frage erübrigt.
happy2
29.03.2012, 20:44 Uhr
zu: Gelesert, aber war es erlaubt?
@peg
das ist ja interessant. wenn es zu einer gerichtsverhandlung kommt, muss die polizei nichts beweisen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken
Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
Kreuzung zügig überqueren
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