Dusterbusch
31.01.2012, 20:23 Uhr
unangemessenes Bußgeld
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (Radfahrer beim Anfahren nicht gesehen, angestoßen, umgefallen, Hämatom am Bein; Vorderrad am Fahrrad verbogen weil Vorfahrt nicht beachtet) schlägt der Staatsanwalt vor, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Höhe von 750,-€ ist aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.
Begründung: Der Unfallverursacher handelte fahrlässig, ist nicht vorbestraft, hat ein geringes Einkommen, der Unfallschaden bei 02 wurde sofort beglichen und der Unfallbeteiligte 02 ist ein Familienmitglied. Wie soll ich mich verhalten und welche Aussichten bestehen?
MfG
Dusterbusch
Hinniwilli
01.02.2012, 11:39 Uhr
zu: unangemessenes Bußgeld
Wer anfährt hat keine Vorfahrt sondern muss eine Gefährdung anderer ausschließen.
vespa-fan
05.02.2012, 18:03 Uhr
zu: unangemessenes Bußgeld
schon einen anwalt gefragt?
der könnte dir (falls überhaupt noch antworten kommen) eine bessere antwort auf diese frage geben, als fahrlehrer, hobby-fahrlehrer und wer auch immer sich hier rumtreibt ;)