mustermax
29.09.2011, 14:37 Uhr
Praktische Fahrprüfung vergeigt :(
Hallo
Ich hatte heute meine erste praktische Fahrprüfung, die ich leider schon nach den ersten 10 Minuten verhauen hab, weil ich "beim links abbiegen einen entgegenkommenden Fahrradfahrer übersehen hab bzw. ihn nicht durchfahren lies ", <- so die Worte des Prüfers , meine Ansicht dazu war, das ich ordnungsgemäß abgebogen bin und auch den Fahrradfahrer bemerkt habe aber dieser noch geschätzte 15 Meter weit entfernt war und für mich so mit ein bedenkenloses abbiegen möglich war. (ich sah den Radfahrer, nach abschließen des links Abbiegens im Seiten/Rückspiegel wie er gerade an die Kreuzung Ampel ankam) Für mich stellt sich da die Frage ist das ein berechtigter Grund mich durchfallen zu lassen? und eine weitere frage stellt sich mir : Warum muss man sofort nach einem Fehler die Prüfung abschließen und kann nicht seine 45min weiter fahren, man bezahlt ja immerhin dafür ? :S
Wackeldackel
29.09.2011, 15:21 Uhr
zu: Praktische Fahrprüfung vergeigt :(
Du hast Dich offenbar verschätzt und wirst es das nächste Mal besser machen.
Zu Deiner Frage; Wäre es so, wie Du es Dir wünscht (weil Du es ja bezahlst), würdest Du wahrscheinlich hinterher sagen, warum hat der mich denn nun 35 Minuten umsonst fahren lassen, wo ich doch schon nach 10 Minuten klar war, dass ich die Prüfung vergeigt habe.....
Hinniwilli
29.09.2011, 16:01 Uhr
zu: Praktische Fahrprüfung vergeigt :(
Wärest Du auch vor einem LKW so knapp abgebogen?
Vielleicht erinnert Dich das künftig daran, auch schwächeren Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht riskant zu fahren.
Peg
30.09.2011, 14:39 Uhr
zu: Praktische Fahrprüfung vergeigt :(
»Warum muss man sofort nach einem Fehler die Prüfung abschließen und kann nicht seine 45min weiter fahren, man bezahlt ja immerhin dafür ? :S«
Die Antwort ist einfach: Du hast den "falschen Fehler gemacht. :o(
In der Prüfungsrichtlinie steht:
5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
*
* Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
usw ......
Anders, wenn dein Fehler unter Punkt 5.17.2.2. gelistet wäre.
Am besten liest du selbst nach:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/pruefungsric
htlinie.php?nr=5.17