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18.03.2011, 21:59 Uhr

Mofa Führerschein [ Paar Fragen ]

Hallo also hab eine Frage zum Mofa Schein , also hab mich heute in einer Fahrschule angemeldet und da hat man 6 Stunden Unterricht also am Montag und am Mittwoch kan man die machen . So habe heute wo ich mich Angemeldet habe die erste Stunde um 19.00 Uhr gemacht ;D , brauch nur noch 5    . Und wollte fragen wie lange das dauert bis ich fertig bin mit alles , weil wollte Mofa schein am mein geburtstag haben ;D hab am 10.April geb. werde dan 15 . Denkt ihr ich schaff das bis zum 10 April ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.03.2011, 13:29 Uhr

zu: Mofa Führerschein [ Paar Fragen ]

Was erwartest du für eine Antwort?
Einen Kalender kannst du dir selbst zur Hand nehmen um zu sehen, ob die Häufigkeit vom Mittwoch und Montag oft genug gegeben ist, die erforderlichen Lektionen rechtzeitig fertig zu machen.
Und der Freitag scheint dir ja auch zur Verfügung zu stehen .....
Siehe zu, dass du mit deinem FL einen Termin auf die Reihe bekommst, mal auf nem Mofa zu fahren und deine tP abzulegen.
ER ist dein Ansprechpartner.
Es spricht nichts dagegen, die Prüfbescheinigung rechtzeitig in der Tasche zu haben. Vorausgesetzt, du besuchst die Unterrichte, lernst und bestehst die tP; UND dein FL hat Platz in seinem Kalender.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elfen
30.03.2011, 13:26 Uhr

zu: Mofa Führerschein [ Paar Fragen ]

Hallo erst mal.....
Habe für meinen Mann einen E-Scooter käuflich erworben, damit er mit seiner Arbeit es leichter hat....
Heute war es für Ihn wie ein Hoortripp....Polizeikontrolle.....
Der E-Scooter hat werder eine Rahmennummer ( wegen Zulassen) .....
Der Verkäufer hat diese Teil beschrieben, zusammen bauen und los fahren. Er hat auch mit geschrieben keine Straßenzulassung nötig......
Was nun und wie sollen wir uns verhalten????????

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31.03.2011, 07:20 Uhr

zu: Mofa Führerschein [ Paar Fragen ]

Lies erst einmal hier nach:
http://www.fahrtipps.de/frage/e-scooter.php

Ich fürchte, ihr seid ein wenig naiv an die Sache herangegangen und habt denen zu sehr vertraut, die nur Gewinn aus dem Verkauf ziehen wollten. :o(
Doch bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Hätte ihr mal vorher hier vorbei geschaut. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

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