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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Polobär
10.02.2011, 19:44 Uhr

Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo zusammen,

bin mit meinem motorrad heute zum tüv gefahren ( hatte voher telefonisch alles abgeklärt, und es wurde mir gesagt das eine fahrt mit entsiegeltem kennzeichen zum ummelden erlaubt ist).

Ich bin direkt bei der dekra angehalten worden, und bekomme wohl post wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Ich bin NICHT mehr in der Probezeit, zurzeit erst im zweiten lehrjahr und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

Mit was muss ich rechnen? auch mit einem Fahrverbot?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
21.02.2011, 07:35 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo auch,
soweit mir bekannt, darfst Du auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:21 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Du hast dich aber nicht vor der Fahrt an deine Versicherung gewandt, um eine Nummer zur Registrierung (früher nannte man es Doppelkarte, der jetzige Begriff ist mir entfallen) zu erhalten?
Dann wäre der Vorwurf gegen dich mE gerechtfertigt. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:44 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Und wenn das so wäre, ist nicht gerade prickelnd, was dann auf dich zukäme:
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.
htm


Wollen wir einmal hoffen, dass Durban hier auftaucht und sagt, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:16 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Für jede Fahrt, egal wohin und zu welchem Zweck, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch in den Fällen, in denen man zulässigerweise mit ungesiegeltem Kennzeichen unterwegs ist.

Die Rechtsfolgen hat Peg schon verlinkt (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = strafbare Handlung).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An Taxenständen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen