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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Polobär
10.02.2011, 19:44 Uhr

Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo zusammen,

bin mit meinem motorrad heute zum tüv gefahren ( hatte voher telefonisch alles abgeklärt, und es wurde mir gesagt das eine fahrt mit entsiegeltem kennzeichen zum ummelden erlaubt ist).

Ich bin direkt bei der dekra angehalten worden, und bekomme wohl post wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Ich bin NICHT mehr in der Probezeit, zurzeit erst im zweiten lehrjahr und habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.

Mit was muss ich rechnen? auch mit einem Fahrverbot?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
21.02.2011, 07:35 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Hallo auch,
soweit mir bekannt, darfst Du auf direktem Weg zur Hauptuntersuchung fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:21 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Du hast dich aber nicht vor der Fahrt an deine Versicherung gewandt, um eine Nummer zur Registrierung (früher nannte man es Doppelkarte, der jetzige Begriff ist mir entfallen) zu erhalten?
Dann wäre der Vorwurf gegen dich mE gerechtfertigt. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.02.2011, 22:44 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Und wenn das so wäre, ist nicht gerade prickelnd, was dann auf dich zukäme:
http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.
htm


Wollen wir einmal hoffen, dass Durban hier auftaucht und sagt, dass ich mit meiner Vermutung falsch liege. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:16 Uhr

zu: Fahren ohne Versicherungsschutz

Für jede Fahrt, egal wohin und zu welchem Zweck, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch in den Fällen, in denen man zulässigerweise mit ungesiegeltem Kennzeichen unterwegs ist.

Die Rechtsfolgen hat Peg schon verlinkt (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = strafbare Handlung).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken