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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sam2011
09.01.2011, 15:59 Uhr

Rote Ampel oder Busspur?

Hallo alle,

ich hab um abzukürzen eine Busspur befahren, die ca. 30 meter NEBEN einer Ampel in eine Strasse mündet. Natürlich hätte ich die Spur nicht benutzen dürfen, aber die Polizei die mich draufhin stoppte meint nun ich hätte eine rote Ampel überfahren. Ich hänge mal ein Bild dran um das zu veranschaulichen, dort ist mit 1 die Ampel und mit 2 der Ausfahrpunkt markiert.

Ich kann auch "Benutzung der Busspur" nicht finden im Bussgeldkatalog.

http://www.m31.de/hallerstr-mittelweg.jpg

Weiss jemand ob der Vorwurf berechtigt ist bzw. vor Gericht ein Einspruch Bestand hätte (gegen den "rote Ampel" Vorwurf).

danke!

Liebe grüsse

-sam

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
09.01.2011, 16:53 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Sehr merkwürdig, auf die Idee wäre ich als Polizist gar nicht gekommen. Eigentlich ist das nur ein verbotenes Einfahren in eine Straße, deren Einfahrt durch das Vekehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" gekennzeichnet ist. Mit der Ampel sollte das eigentlich rein gar nichts zu tun haben, eine klassische Busspur ist es allerdings auch nicht, die führt auf derselben Straße neben den anderen Spuren her und ist auch deutlich gekennzeichnet.
Das Ãœberfahren eines solchen Einfahrtsverbots kostet nur ein Verwarnungsgeld, im Vergleich zu einem RLV. Ich würde also auf jeden Fall mal einen Anwalt kontaktieren und besprechen, ob du (und ich   ) eventuell ein Detail übersehen haben, die Kreuzung sieht danach aber nicht aus - dann solltest du vor Gericht Erfolg haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sam2011
09.01.2011, 17:11 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Ja, meine Meinung auch.

Ich denke die wollten mir auch so'n bischen Angst machen, musste mir auch 5 Minuten Vortrag anhören über "rücksichtsvolles Fahren" und blasen musste ich auch (0 promille).

die hatten wohl eher nen schlechten Tag ... :-)

danke für deinen Input.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
09.01.2011, 17:25 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Die Numemr aus dem Bußgeldkatalog kenne ich zwar nicht, aber wenn jemand zum Zwecke des Abkürzens eine Ampel umfährt (Blöde Formulierung) ist das einem Rotlichtverstoß gleichzusetzen.

Ich habe in der Nähe eine Tankstelle an einer LZA-geregelten Kreuzung. Immer weder fahren vermeintliche Schlaumeier über das Tankstellengelände, um die Rotphase zu überbrücken und nach rechts abzubiegen.
Ab und an stehen da Zivilbeamte und schreiben schön die deswegen auf.
Da hat schon so mancher seinen Fs für 1 Monat abgeben müssen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
09.01.2011, 17:27 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Das schein zu passen:

http://www.swr.de/swr4/rp/ratgeber/auto/abkuerzung
-tankstelle/-/id=263388/nid=263388/did=7076984/1ob
cnbj/index.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2011, 17:41 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Die Rechtslage ist bei der Tankstelle ziemlich kompliziert; das Umfahren der Kreuzung über eine Tankstelle wird nicht automatisch zum RLV.

Zum Fall:
Bist Du dann direkt aus der Busschleife nach rechts in die Hallerstraße abgebogen, oder wie bist Du weitergefahren?

Selbst, wenn man annehmen wollte, dass die Ampel die Busspur mit schützt (was ich nicht glaube), müsste belegt werden, dass zu dem Zeitpunkt, als Du auf die Querstraße eingebogen bist, die Ampel rot zeigte; so ist es auch bei der Tankstelle. Das Umfahren der LZA über eine Tankstelle kann nur einen RLV darstellen, wenn die Ampel rot zeigt.

Ich würde mal abwarten, was kommt. Wenn ein BuGeBe wegen des RLV kommt, müsste man weiterdiskutieren.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sam2011
09.01.2011, 18:34 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Ich kam von der Hallerstr. und bin rechts in den Mittelweg unmittelbar eingebogen und ja, die Ampel war rot - schon ne ganze Weile. Die Umfahraktion diente ja dem schnelleren Vorankommen.

Also ist das nun 40€ 1 punkt oder 90 € und 3 punkte 1 monat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sam2011
09.01.2011, 18:35 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

ja, genau so.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2011, 21:06 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Letztendlich muss man abwarten, was konkret vorgeworfen wird, und wie viel einem dann die Sache wert ist.

Sollte tatsächlich ein (qualifizierter) Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, würde ein Bußgeld von 200 Euro drohen, 4 Punkte im VZR und ein Monat Fahrverbot.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß beträgt das Bußgeld 90 Euro und es werden 3 Punkte eingetragen.

In beiden Fällen ist der Bußgeldbescheid zusätzlich mit Gebühren und Auslagen in Höhe von 23,50 Euro behaftet.

Legt man dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, geht die Sache vor Gericht.
Ich persönlich finde jedenfalls, dass der Rotlichtverstoß nicht klar auf der Hand liegt.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.01.2011, 17:42 Uhr

zu: Rote Ampel oder Busspur?

Einen Rotlichtverstoß würde ich nur sehen, wenn du beim Wiedereinfahren in die Straße noch im geschützten Bereich bist. In deiner Skizze ist das der Punkt 2, der mir weit genug entfernt scheint, um nicht mehr vom geschützten Bereich zu sprechen. Eine ganz klare Abgrenzung gibt es da aber nicht. Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid mit einem Rotlichtvorwurf kommen, würde ich Einspruch dagegen einlegen.

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Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

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