Easytopdrive
03.12.2010, 23:08 Uhr
Prüfung Art und Weise der Prüfungsabnahme
Möchte mal eine Frage in den Raum stellen.
Darf der Prüfer die Parklücke quer zur Fahrtrichtung vorwärts oder auch rückwärts anweisen?
Aus der Prüfungsordnung geht nur hervor das er die Auswahl hat (z.Bsp.:Pkt. 5.2).
Wenn das der Fall ist, möchte ich gerne wissen, wo das eindeutig steht.
Vielen Dank an die Forumsmitglieder im Voraus.
Georg_g
04.12.2010, 01:25 Uhr
zu: Prüfung Art und Weise der Prüfungsabnahme
Beim Quereinparken kann der Prüfer bestimmen, ob die Grundfahraufgabe vorwärts oder rückwärts durchgeführt werden soll. Das geht aus aus der Anlage 3 zur Prüfungsrichtlinie hervor:
"Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 2.1 bis 2.2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 2.3 bis 2.5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr."
Anders ist es übrigens beim Umkehren. Hier ist es Bestandteil der Aufgabe, dass es sich um ein "selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode" handelt (nicht aber beim Fahren nach rechts rückwärts, das ja eine eigene Grundfahraufgabe darstellt).