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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KiEK
28.07.2010, 13:39 Uhr

Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Hi. Also wurde kürzlich in einer 30er Zone mit 40 angehalten und es hat sich rausgestellt das die Mofa die ich fahre eigentlich auf 25 gedrosselt sein sollte. Habe einen Autoführerschein in der Probezeit (1 Jahr)

Womit muss man da rechnen? Habe erstmal nur direkt vor Ort gesagt bekommen, dass ich das Fahrzeug erstmal nicht führen darf, und das die Drossel nachträglich innerhalb von 10 Tagen nachgerüstet werden muss.

Gruß iK

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2010, 18:50 Uhr

zu: Bußgeldfrage: Mofa angehalten.

Zumindest ein Fahren ohne Fahrerlaubnis wird man dir nicht vorwerfen können, da in der Klasse B auch die Klasse M enthalten ist und das Mofa/Moped die Bedingungen an ein Klasse-M-Fahrzeug erfüllt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren