Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altglienicke
03.05.2010, 08:07 Uhr

Fahrrad

Hallo, wer haftet wenn man beim Fahrradfahren zwei andere querstehende Räder übersieht und die anderen Räder beschädigt wurden...eigentlich wurde der Fahrradfahrer durch eine verrutschte Sonnenbrille einen kurzen Moment abgelengt und kam nicht mehr rechtzeitig zum stehen. So das er in die anderen hineingefahren ist, ein eventueller Personenschaden(blaue Flecken) ist nicht auszuschliessen.
MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
03.05.2010, 08:18 Uhr

zu: Fahrrad

Was willst Du denn jetzt hören? Dass der Sonnenbrillenverkäufer oder
-Hersteller verantwortlich sein soll?

Der Verursacher des Zusammentreffens war der einzige, der es hätte verhindern können. Also ist derjenige auch Verantwotlich. Dafür braucht man kein google. de oder ein I-Net Forum sondern nur den mittlerweiel selten gewordenen normalen gesunden Menschenverstand.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?

Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden

Damit Auffahrunfälle vermieden werden

Damit die Räder rechtzeitig blockieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt