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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KGM_22
19.04.2010, 17:07 Uhr

auto unter alkohol geschrottet während der probezeit

Hallo an alle,

Am 4. februar des lezten Jahres bin ich dummerweise unter Alkohol Auto gefahren. Hab mich dabei ganz tolli überschätzt. Auf gunddessen hab ich in einer Kurve die Kontrolle über mein Auto verloren....Totalschaden! So beim Pusten hatte ich einen Wert von 1,05% und im Blut war ein Wert von 1,01%. In der Probezeit war ich auch noch. Jetzt im April ist meine Sprerre von 1 jahr vorbei und die Geldstrafe von über 500 euro beglichen.

Kann mir jemand von euch so ungefähr sagen wie lang ich wegen dem sch..... vorbestraft bin, weiviele punkte ich so circa damit gesammelt habe und wie es jezt weitergeht....aufbauseminar? MPU?

MFG...isabell

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
25.04.2011, 21:12 Uhr

zu: auto unter alkohol geschrottet während der probezeit

Erstmal zum Thema Alkohol am Steuer. Abgesehen von der Probezeit bin ich ohnehin für die 0,0 Promille-Grenze. Man sieht ja, was dabei herauskommt. Hätte ja auch Menschen treffen können. Bei der Sperre stellt sich die Frage, ob es ein Entzug oder nur ein Verbot war. Sicherlich aber ein Entzug. Das würde bedeuten, daß du frühestens nach dieser Frist eine neue Fahrerlaubnis beantragen kannst, mit Pech die ganze Ausbildung nochmal. Obwohl es für andere Verkehrsteilnehmer vielleicht gut wäre, wenn die Sperrfrist für deine Straftat, die es nunmal ist, verlängert würde. Die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle, TÜV o.ä.) teilt dir auf Anfrage bzw. Antrag auf Neuerteilung mit, welche Voraussetzungen du erfüllen mußt. Ob Aufbauseminar und/oder MPU. Punktekonto kann u.U. mit ca. 7 Punkten gefüllt sein. Würde an deiner Stelle eine KBA-Abfrage machen (Flensburg), dein Führungszeugnis anfordern (so 13,00 €) und betreffend der Vorstrafe einen Anwalt befragen. Sonst gerät man wahrscheinlich an 20 "Experten" mit 20 Meinungen. Ein Anwalt für Straf- und/oder Verkehrsrecht sollte die Fristen aber kennen. Solltest du mit deinem Führerschein Glück haben, denke aber bitte in Zukunft an die Gesundheit deiner Mitmenschen und an deine eigene. Manchmal reichen 20 m, um jemanden zu Schaden zu bringen. Nix von wegen, die paar Meter ....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Bremsbereitschaft

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-101 / 3 Fehlerpunkte

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?

km/h

km/h