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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern femtometer
07.03.2010, 13:44 Uhr

Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Hallo,

wurde heute von einer Frau angehalten die anscheinend zur Polizei gehört aber nicht im Dienst war und alleine unterwegs war. Ich habe sie überholte und dabei dann die doppelt durchgezogene Linie überfahren. Als sie mich dann rauswinkte sagte sie mir das es eine Anzeige geben wird wegen überholen bei doppeltdurchgezogener Linie trotz Gegenverkehr (Obwohl es kein Gegenverkehr gab). Was soll ich nun am besten tun wenn es eine Anzeige geben sollte, denn es gibt nur sie als "Zeugin". Was kann auf mich zukommen wenn es durchgeht wahrscheinlich ein Aufbauseminar oder? Und wieviel kostet eigendlich so ein Aufbauseminar? Befinde mich noch in der Probezeit.

Danke für jede Antwort

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
07.03.2010, 14:20 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Auf jeden Fall hättest die doppelt durchgezogene Linie auch ohne Gegenverkehr nicht überfahren dürfen.

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07.03.2010, 14:34 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

ja klar hätte ich das nicht machen dürfen, war natürlich auch dumm aber anscheinend habe ich den Kopf ausgeschaltet. Wollte jetzt nur wissen was mich erwartet oder ob man sich vlt irgendwie rauswinden kann, da sie ja nicht im einsatz war.

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07.03.2010, 15:22 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

ja es kam ein feuerwehr wagen und desshalb musste ich rechts abbiegen. Als er vorüber war hat sie mich dann überholt, das Fenster runtergemacht und ihren Polizeiausweis vorgezeigt, bin natürlich sofort stehen geblieben. Sie sagte dann was ich mir dabei gedacht habe und wollte sofort mein Führerschein und Fahrzeugpapiere. Und dann hat sie meine Daten auf nem Zettel aufgeschrieben und mir dann gesagt das ich eine Anzeige bekommen würde. Wie gesagt sie kann nicht im Dienst gewesen sein, da sie noch Reitklamotten an hatte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.03.2010, 16:38 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Hallo :)

»Wie hat sie dich denn raus gewunken und was hat sie gesagt, weshalb sie das darf? Niemand außer Polizei im Amt (Dienst) kann andere einfach so raus winken und anhalten.«

Ein (Polizei-)Beamter kann sich jedoch jederzeit in Dienst versetzen und im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben tätig werden.

»
Sind alle Polizisten Beamte oder gibt es auch angestellte Polizisten...was dürfen die dann, auch anhalten, obwohl sie keine Polizeibeamte sind?«


Heutzutage sind nicht mehr alle Polizisten verbeamtet wie damals, als diese Vorschrift entstanden ist.
Jedoch ist diese Vorschrift eher funktional zu verstehen. "Beamter" ist somit jeder Amtsträger. Auf sein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis kommt es da nicht an, sodass auch ein Polizist, der Angestellter im öD ist, die entsprechenden Rechte wahrnehmen kann.

Zur Sache:
Im Moment hilft nichts als abwarten, was konkret vorgeworfen wird. Das Ãœberfahren der Leitlinie an sich (ohne Gegenverkehr) kostet nur ein Verwarngeld und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit (wie z.B. das Ãœberholen im Ãœberholverbot).

Befand sich an der Stelle zusätzlich ein Überholverbot?

mfG
Durban

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07.03.2010, 17:14 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Da widerspreche ich Dir nicht. Nur wenn sich dort auch ein Überholverbot befände, könnte der Verstoß teurer ausfallen.

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07.03.2010, 17:36 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

als erstes möchte ich mich für die vielen Antworten bedanken. Bin sehr sicher das dort kein überholverbot war und wenn das stimmt das es nur ein kleines Bußgeld gibt were ich auf jedenfall sehr glücklich. Nur sie meinte ja das ich überholt habe trotz gegenverkehr, was aber nicht stimmt. Nur ich denke das ihre Stimme mehr zählt als meine, da sie ja Polizistin ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.03.2010, 20:59 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Ob da jetzt nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro oder doch ein Bußgeld (mit Punkten und Probezeitmaßnahmen) herauskommen wird, hängt davon ab, was die Polizistin gesehen hat und dementsprechend in die OWi-Anzeige schreiben wird. Das hier ...

»Nur sie meinte ja das ich überholt habe trotz gegenverkehr ...«

... klingt jedenfalls eher nach einem Bußgeld.

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07.03.2010, 21:01 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

ja das stimmt. also kann ich eigendlich nichts machen, da sie ja eher der Polizistin glauben als mir?! Oder wer es dann aussage gegen aussage?

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07.03.2010, 21:23 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Der Richetr ist frei in der Würdigung der Zeugen. Es ist also weder die Aussage der Polizisten automatisch mehr wert, noch besteht ein "patt".
Der Richter entscheidet, wem er mehr glaubt.

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08.03.2010, 14:57 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? Habe mich mal umgehört und gehört das wenn aussage gegen aussage steht oft die anzeige fallen gelassen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.03.2010, 16:48 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

»also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? «

Erstmal abwarten, was Dir genau vorgeworfen wird! Bin schon gespannt :)

»
also sollte ich aufjedenfall wiederspruch einlegen, da ja keine gefährdung aufgetreten ist durch den gegenverkehr? Habe mich mal umgehört und gehört das wenn aussage gegen aussage steht oft die anzeige fallen gelassen wird.«


Ein formales "Aussage gegen Aussage" existiert im deutschen Recht nicht. Wie ich schon sagte: Der Richter ist frei in der Würdigung seiner Zeugen.
Wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, geht die Sache vor Gericht. Und dort entscheidet der Richter, ob die Aussage der Polizistin glaubwürdig genug ist, dass es zu einem Urteil reicht.
Wenn nicht, stellt er das Verfahren eben ein.
Aber es gibt keinen Automatismus, dass zwei gegensätzliche Zeugenaussagen zu keiner Verurteilung führen.


mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
11.03.2010, 23:55 Uhr

zu: Probezeit, doppeltdurchgezogene Line

Kein Gegnvekehr, soso, und wieso mußte sie dann den Feuerwehrwagen abpassen ehe sie dich überholen konnte?

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