771616
15.01.2010, 21:17 Uhr
Streckenverbot aufgehoben
Annahme:
Wir sind auf einer Bundesstraße.
Es gilt 70 km/h, da demnächste eine Einmündung kommt, an der Autos die Bundestraße befahren oder verlassen können. Es gibt keinen Beschleunigungstreifen.
Nach dieser Einmündung wird ca. 300 m später die Beschränkung wieder aufgehoben.
Ab wann darf ich wieder auf 100 km/h beschleunigen?
100 m, 200 m vor dem Schild, das das Streckenverbot aufhebt?
Oder erst nachdem ich an dem Schild vorbeigefahren bin?
durbanZA
15.01.2010, 21:24 Uhr
zu: Streckenverbot aufgehoben
Das Streckenverbot beginnt mit dem Zeichen und endet mit dem Aufhebungszeichen.
Entgegen anderslautender, nicht ausräumbarer Gerüchte darf auch auf dem gesamten Bereich gemessen werden. :)
mfG
Durban