Georg_g
17.07.2009, 15:01 Uhr
zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?
Der Vorwurf der beharrlichen Pflichtverletzung setzt voraus, dass die Ahndung des ersten Verstoßes rechtskräftig wurde, bevor der zweite Verstoß begangen wurde (§ 4 BKatV). Nach der Rechtsprechung kann es für den Vorwurf der Beharrlichkeit auch ausreichen, wenn zum Zeitpunkt des einen Verstoßes der andere zwar noch nicht rechtskräftig war, aber der Betroffene schon Kenntnis von der Entscheidung hatte, d.h. wenn ihm der Bußgeldbescheid schon zugestellt wurde. Das dürfte auf dich nicht zutreffen, denn
»Bei der zweiten Messung wusste ich noch nicht mal was vom dem ersten Verstoß.«
Daher hast du wohl nur die Folgen der einzelnen Verstöße zu befürchten.
Wackeldackel
26.02.2010, 11:06 Uhr
zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?
@caro;
Schön, dass Du das hier nochmal für alle mitteilst.
Schön, dass Georg mit seiner Meinung richtig lag.
Und besonders schön ist es, dass Du Dich, zu Deinen Verstößen bekennst (Das machen hier ja die wenigsten!) und die Belehrungen etwas zu nütze waren.
Weiterhin gute Fahrt!