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08.07.2009, 21:24 Uhr

Wie lange brauchen die Papiere?

Hallo!
Habe jetzt die Fahrschule gewechselt und bin echt zufrieden. Im Gegensatz zur alten Fahrschule sind die Leute in der neuen absolut cool drauf, total locker und nett, niemand macht Druck oder brüllt einen an. War echt ein Glücksgriff von mir!!
So, jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich habe meinen Führerscheinantrag am 28. Mai abgegeben, das ist jetzt genau 6 Wochen her.
Bei meiner alten Fahrschule habe ich schriftlich gekündigt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bei der neuen Fahrschule meinte man, dass die das mit der Führerscheinstelle klären, ich muss nix machen.
Bin seit 1. Juli bei der neuen Fahrschule. Die Papiere sind aber immer noch nicht da, obwohl jetzt gut 6 Wochen rum sind. Und es heißt ja immer, dass die Bearbeitung des Antrags 3 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ich habe nur Angst, dass da irgendjemand meine Papiere verschlampt hat oder so. Okay, Prüfung machen kann ich eh noch nicht, da ich noch einige Zeit und vor allem Fahrstunden brauche. Trotzdem wäre es beruhigend zu wissen, dass die meinen Antrag fertig haben, dass ich theoretisch geprüft werden könnte.
Ist so eine lange Wartezeit denn normal??

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken