Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern John
08.12.2008, 05:34 Uhr

Kalifornischen Fuehrerschein

Ich hab da mal ne frage, was kann ich mit dem Kalifornischen Fuehrerschein in deutschlad machen? Ich hab gelesen das ich in deutschland die komplette fahrpruefung neu machen muss, aber wird die dann billiger sein wenn ich den Kalifornischen Fuehrerschein vorzeige?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern John
08.12.2008, 21:30 Uhr

zu: Kalifornischen Fuehrerschein

Ja ich weiss das man denn fuehrerschein in deutschland neu machen muss, aber ob ich dann mit denn kalifornischen fuehrerschein irgendwelche vorteile hab, z.B. billiger oder ob ich dann weniger fahrstunden machen muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.12.2008, 21:01 Uhr

zu: Kalifornischen Fuehrerschein

Natürlich hat man bei einer Umschreibung Vorteile. Es gibt nämlich keine Ausbildungspflicht, d.h. man muss nicht am Theorieunterricht teilnehmen und muss keine Mindeststundenzahl bei den Fahrstunden absolvieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung