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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herbert123
27.09.2008, 10:21 Uhr

Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo,
mein Jünster hat seinen Führerschein mit gemacht. Auf der Prüfbescheinigung steht folgender Satz: ...ist berechtigt, die Kraftfahrzeuge der Klassen L, B, M, T/S zu führen.
Was bedeutet nun Klasse T/S? Darf mein Sohn auch Klasse T fahren?
Hat sich die Behöre verschrieben?

Mfg
herbert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.09.2008, 11:01 Uhr

zu: Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo Herbert,
das gab es hier im Forum schon mal:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17960&a
mp;forum=2


Wenn du dann noch Fragen hast, meld dich nochmal.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt