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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bodoarnold
29.03.2008, 23:59 Uhr

Schilderfolge Parken mit Parkschein -> eingeschränktes Halte

Habe heute am Samstag nach einer Folge von "Parken mit Parkschein" und "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" auf hinter dem letzten Schild geparkt ohne Parkschein und ein Knöllchen kassiert. Gilt das "Parken mit Parkschein" auch nach nach dem Schild "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" am Samstag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
30.03.2008, 07:53 Uhr

Ja, das gilt

Hallo,

ja, sofern das Parken mit Parkschein nicht aufgehoben wird, gilt es auch außerhalb der Gültigkeitszeit des eingeschränkten Halteverbots.

Gruss

MrMurphy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen