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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HackBot
29.03.2008, 14:33 Uhr

Unfall in der Probezeit

Also mein Kumpel hat am 20.03.2008 ein Unfall gebaut!!
Er hat den Führerschein seit 10. 2007 also noch Probezeit
Folgendes ist passiert: Er ist mit seinem Wagen bei Nässe über Blausteinpflaster (das ist wie Kopfsteinpflaster) gefahren und sein Heck ist ausgebrochen (Heckantrieb besonders schlecht bei Nässe) und hat dabei ein stehendes Auto gerammt. Daraufhin hat er die Polizei gerufen die hat den Unfall aufgenommen und gesagt er muss zum Aufbauseminar. Der Polizist meinte das er schneller als 30 gefahren sei. Mein Kumpel sagt aber er sei 30 gefahren und er hat auch seine Freundin als Zeugin!!!

Meine Frage muss er zum Seminar???

oder was bekommt er noch???

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29.03.2008, 14:40 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit

Der Vorwurf wird vermutlich lauten:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

75 Euro, plus Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte

Gegen den Vorwurf kann sich dein Kumpel auch kaum wehren, weil der Unfall an sich als Beweis dafür gilt, dass er seine Geschwindigkeit nicht den Bedingungen angepasst war.

Folglich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

27 m

18 m

36 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Höchstparkdauer beachten