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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alida
13.08.2007, 13:46 Uhr

probezeit nach punkt in flensburg automatisch verlängert?

Hallo, ich habe mir vor ca. 4 Monaten einen Punkt eingehandelt und bin aber noch in der Probezeit....ich habe zwar schon Bußgeld gezahlt, bin über den Punkt benachrichtigt worden aber habe noch nichts von einer nachschulung bekommen....meine Frage ist jetzt 1. wie lang kann es dauern bis da ein Brief über die nachschulung kommt und 2. ob die probezeit wenn ich einen punkt bekommen habe automatisch verlängert wird oder ob ich da bescheid gesagt bekomme...wäre nett wenn mir jmd antworten könnte!lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.08.2007, 14:14 Uhr

zu: probezeit nach punkt in flensburg automatisch verlängert?

die probezeit wird erst mit anordnung des aufbauseminars verlängert.
das kann aber noch einige monate dauern.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
13.08.2007, 20:52 Uhr

zu: probezeit nach punkt in flensburg automatisch verlängert?

Kommt doch drauf an für was der Punkt war? Für telefonieren am Steuern is doch nurn B Verstoß?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

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