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28.07.2007, 23:02 Uhr

Alleine fahren mit 18 Jahren aber "17ner Führerschein"?

Hallo,
ich bin gestern 18 geworden, ich besitze aber bereits den "17ner Führerschein". Nun habe ich gehört, dass ich die ersten 3 Monate auch mit diesem fahren darf- ALLEINE. Ist das richtig?
mfg MAx.

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29.07.2007, 06:17 Uhr

zu: Alleine fahren mit 18 Jahren aber "17ner Führerschein"?

Was du gehört hast ist richtig. Die Erlaubnis gilt aber nur innerhalb Deutschlands - also nicht ins Ausland fahren !

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt