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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
03.06.2007, 15:24 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Hallo ich hab jetzt einen Monat Fahrverbot vom Gericht bekommen wegen einer Straftat die im Auto statt gefunden hat.
Ich bin aus der probezeit raus aber zu der Straftat war ich noch in der probezeit.
Das heisst denk ich mal das ich ein Aufbauseminar machen muss.
Ich krieg in 2 Wochen meinen Führerschein wieder. meine frage ist ob ich bis zum Zeitpunkt des Aufbauseminars meine Führerschein behalten darf oder ihn direkt wieder abgeben muss.
Bitte um Antwort. Danke schonmal

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03.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Aufbauseminar HIlfe!!!

Du darfst die Fahrerlaubnis behalten. Wenn Du ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht besuchen solltest, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
04.06.2007, 18:18 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch bestimmte Medikamente

Durch Übermüdung

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Fußgängerüberwege

Einmündungen

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"