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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
15.05.2007, 18:16 Uhr

Haben Fußgänger bei der Ausfahrt zum Parkplatz Vorrang?

Hallo,

ich möchte aus einem Parkplatz rausfahren. Links und rechts neben dem Parkplatz sind Gehsteige.

Frage: Wenn Fußgänger den Parkplatz überqueren wollen, haben diese dann Vorrang?

Andere Frage: Ich fahre in den Parkplatz hinein, wende dort und möchte wieder hinausfahren. Haben die Fußgänger Vorrang?

Danke.

Gruß

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15.05.2007, 18:37 Uhr

zu: Haben Fußgänger bei der Ausfahrt zum Parkplatz Vorrang?

wenn du von dem parkplatz kommst oder auf ihn fahren willst, haben die fußgänger vorrang.
auf dem parkplatz selbst gilt §1, also verständigung.

holger

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15.05.2007, 18:49 Uhr

zu: Haben Fußgänger bei Wenden und bestimmten Straßen Vorrang?

Ich hab meine probleme mit den fußgängern. Ich weiß im Allgemeinen nicht, ob man nach dem Wenden (wenn das Auto in entgegengesetzter Richtung steht) Fußg. Vorrang gewähren muss?!

Wie siehts bei Vorfahrtsstraßen und Vorfahrtgewähren aus? Ist es egal, auf welcher Straße die Fußg. sind und wohin sie laufen möchten (klar ist, dass sie nur Vorrang haben, wenn sie die straße in die ich abbiegen möchte überqueren)?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen