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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lenascr
12.01.2018, 17:06 Uhr

Aufstieg von A1 auf A2 ohne Theorieprüfung und ohne 2Jahre Zwischenzeit möglich?

Hallo erstmal:)
ich habe seit dem Oktoker 2017 den A1 Führerschein, doch ich würde gerne mit dem A2 beginnen, sobald das Wetter dies wieder zulässt.
Soweit ich weiß, beinhaltet die Theorieprüfung für den A1-Führerschein die selben (möglichen) Fragen wie die theoretische Prüfung für den A2 -Führerschein. Ist das richtig?
Da die Theorieprüfung ja normal 12 Monate gültig is, frage ich mich, ob ich dann, obwohl ich keine zweijährige Fahrerfahrung mit einer 125er gesammelt habe, trotzdem den A2-Führerschein machen kann ohne einen erneuten Besuch des Theorieunterrichts und dem Ablegen der Theorieprüfung. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße,
Lena

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14.01.2018, 16:16 Uhr

zu: Aufstieg von A1 auf A2 ohne Theorieprüfung und ohne 2Jahre Zwischenzeit möglich?

Laut FeV ist das wohl unmöglich.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=15

Das hat ja auch etwas mit Sicherheit zu tun. Für andere Verkehrsteilnehmer und der eigenen Sicherheit zuliebe.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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