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Das FAHRTIPPS-Forum
 Fahrmeister 
27.10.2017, 20:23 Uhr
Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich
Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte
Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Parkverbote
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Überholverbote
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen
Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück
Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?
Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten
Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind
Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen
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