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27.10.2017, 20:23 Uhr

Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich

Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

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Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte

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Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat

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Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

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