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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
19.09.2017, 15:43 Uhr

Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Hi, das Auto von meinem Kumpel ist vor nem Monate kaputt gegangen, er hat jetzt zur zeit gar keins :/ Seit dem kommt er regelmäßig zu spät zur Arbeit, weil die öffnetlichen einfach so scheiße bei ihm fahren. Jetzt wurde er gekündigt und ich kann nicht glauben dass es einfach so erlaubt ist. Auf https://www.fristlosekuendigung.com/arbeitsrecht/kuendigung-aus-wichtigem-grund/ ist zu spät kommen nicht als triftiger Grund für eine Kündigung aufgeführt. Kann man da also was gegen unternehmen? Was meint ihr?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:36 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Ich weiß nicht, wie krass die Verspätung war, aber wenn es sich so sehr häuft und nicht nur 5 Minuten sind, dann hat der Chef das Recht dazu, denke ich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.09.2017, 09:14 Uhr

zu: Auto kaputt, zu spät zur Arbeit, Kündigung

Bisschen kurz gedacht, oder.
Wenn man mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren (muss), muss man seine Fahrt so planen, dass man pünktlich erscheint. Eine Bahn früher wäre da sicher nicht verkehrt. Und man hätte auch mal mit dem Chef reden können, was da möglich ist, wenn die Verkehrsverbindung (nachweisbar) so schlecht ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird