Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Killerbeeforever
30.07.2017, 05:44 Uhr

Gelber abbiege Pfeil

Schönen guten Tag,
Es gibst ja gelbe links abbiege Pfeile, die blinken. Findet man auch gelbe rechts blinkende abbiege Pfeile??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
07.08.2017, 14:00 Uhr

zu: Gelber abbiege Pfeil

Es gibt nur einen grünen Abbiegepfeil, der hinter der Kreuzung links angebracht ist und signalisiert, dass der Gegenverkehr durch rot angehalten wurde und der Abbiegende die Kreuzung nun zügig räumen kann.

Gelbes Licht (mit oder ohne Pfeil) warnt vor Gefahr. Es macht also auf eine besondere Situation aufmerksam. Zum Beispiel auf den querenden Verkehr von Schienenfahrzeugen (Sraßenbahn).
Daher kann es sein, dass für Linksabbieger, die über eine kreuzende Schienenstrecke abbiegen, so ein Pfeil aufleuchtet und sie warnt, besonders auf die Straßenbahn zu achten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:01 Uhr

zu: Gelber abbiege Pfeil

Ich habe noch nie einen blinkenden gelben Abbiegepfeil gesehen ?!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird