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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hoffman
10.03.2017, 21:20 Uhr

Wo kostenlos Auto verwerten lassen ?

Hey !

Komme direkt mal zu meinem Anliegen.
Also, mein Wagen hat schon die beste Zeit hinter sich. Bekomme den leider auch nicht mehr verkauft, aus dem Grund habe ich mich entschlossen meinen Wagen verwerten zu lassen.
So bin ich ihn los und vor allem muss ich auch nichts bezahlen :d

Nach der Suche online habe ich https://www.autoverwertung-berlin.info/häufige-fragen/ gefunden.
Da kann man sich relativ gut umschauen :)

Aber gerne möchte ich persönliche Empfehlungen einholen - hat da jemand welche ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
17.03.2017, 15:35 Uhr

zu: Wo kostenlos Auto verwerten lassen ?

Du kannst ihn doch auch einfach an nen Händler verschenken..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern balanceistisch
08.04.2017, 16:22 Uhr

zu: Wo kostenlos Auto verwerten lassen ?

Hallo Hoffman,

besitzt Du noch dein Auto? Und wenn ja, wie alt ist er und welche Marke und Typ ist es?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern black
19.10.2017, 04:58 Uhr

zu: Wo kostenlos Auto verwerten lassen ?

Eigentlich ist es egal wo du das Auto verwerten lässt, Hauptsache es ist kostenlos (Was nicht bei jedem Unternehmen der Fall ist). Bei manchen Händlern bekommt man sogar 50-100 EUR für die alte Karre

Wir haben unseren alten Pollo Anfang des Jahres verschrotten lassen. Dafür haben wir zwar einen Hunderter bekommen, für ein neues Auto hat es aber natürlich nicht gereicht. Wir haben einen Kredit auf http://www.kredit.de/autokredit beantragt und uns einen gebrauchten Audi A4 gekauft

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern